Gewerberaummietrecht
- Zahlungs- und Räumungsklagen
- Kündigung von Mietverträgen
- Fertigung von Räumungs- und Aufhebungsvereinbarungen
- Prüfung und Heilung von Schriftformmängeln
- Erstellung von schriftformgemäßen Nachtragsvereinbarungen
- Nebenkostenstreitigkeiten
- Prüfung von Betriebs- und Offenhaltungspflicht
- Prüfung von Konkurrenz- und Sortimentsschutz
- Abwicklung von beendeten Mietverhältnissen (Kautionsabrechnung, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Schadensersatzansprüche etc.)
- Gestellung und Verstärkung von Mietsicherheiten
Gewerberaummietrecht Beiträge
Gewerbemietvertrag: Gehört die Teppichgrundreinigung zu den Schönheitsreparaturen? »
Sind im Mietvertrag die „Schönheitsreparaturen“ auf den Mieter übertragen, gehörtauch die Grundreinigung eines vom Vermieter verlegten Teppichbodens zu denMieter-Pflichten.(BGH, 8.10.2008 – XII ZR 15/07) Der Fall Der Vermieter vermietet an den Mieter ein Bekleidungsgeschäft mit ...
Sind „starre Fristen“ auch bei Gewerbemieten schädlich? Eine formularvertragliche Übertragung der Pflicht zu Schönheitsreparaturen ist auch im Gewerbemietrecht unwirksam, wenn der Mieter unabhängig vom Erhaltungszustand der Mieträume bestimmte Renovierungsfristen einhalten soll. »
(BGH, 8.10.2008 – XII ZR 84/06) Rechtlicher Hintergrund Im Wohnungsmietrecht gilt schon seit rd. 5 Jahren die Regel: DieKlauseln zur Schönheitsreparatur sind unwirksam, wenn der Mieter in einem bestimmtenTurnus renovieren muss. Ob das auch für ...
